Meldungsmanagement – Whistleblowing
HIREF S.p.A. hat in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023, um Verhaltensweisen oder Ereignisse zu bekämpfen, die einen Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften (national oder der Europäischen Union) darstellen können, sowie zur Meldung von Belästigungen und zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Integrität des Unternehmens selbst, ein Portal für die Meldung von rechtswidrigem Verhalten eingerichtet, das hier erreichbar ist
HIREF S.p.A. hat in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 24/2023, um Verhaltensweisen oder Ereignisse zu bekämpfen, die einen Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften (national oder der Europäischen Union) darstellen können, sowie zur Meldung von Belästigungen und zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Integrität des Unternehmens selbst, ein Portal für die Meldung von rechtswidrigem Verhalten eingerichtet, das hier erreichbar ist
Das Portal
Das Portal ermöglicht es Hinweisgebern, Meldungen anonym oder alternativ unter Angabe ihrer persönlichen Daten einzureichen, wobei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der betroffenen Person(en) sowie aller in der Meldung genannten Personen und deren Inhalte gewährleistet wird.
Der Dienst speichert keine Tracking-Logs, die eine Identifizierung des Hinweisgebers ermöglichen könnten, der anonym bleiben möchte.
Weitere Informationen zur Funktionsweise finden Sie im operativen Dokument am Ende der Seite.
Meldungen
Bei der Registrierung einer Meldung erhält der Hinweisgeber einen eindeutigen 16-stelligen Identifikationscode (Empfangsbestätigung), der für den späteren Zugriff auf die Meldung und für jede Interaktion mit dem BEAUFTRAGTEN erforderlich ist.
Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen und sollten so präzise wie möglich sein, um die Überprüfung zu erleichtern. Sie werden von einem speziell geschulten BEAUFTRAGTEN bearbeitet und mit größter Diskretion und Vertraulichkeit behandelt, um den Hinweisgeber vor Repressalien oder Benachteiligungen zu schützen.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung wird der Erhalt über das Portal bestätigt.
Innerhalb von höchstens 3 Monaten erhält der Hinweisgeber weitere Informationen – ebenfalls über das Portal – bis zum Abschluss der Untersuchung.
Schutz und Verantwortung des Hinweisgebers
Repressalien oder Diskriminierungen, direkt oder indirekt, gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind nicht zulässig. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Sanktionen gegen diejenigen verhängt, die Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber verletzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle von vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebenen Meldungen, die sich als falsch, unbegründet, verleumderisch oder ausschließlich zum Schaden des Unternehmens, der gemeldeten Person oder Dritter herausstellen, das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten kann.
Datenschutz
Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen und der von HIREF angewandten DSGVO-Richtlinie verarbeitet. (https://hiref.de/privacy)